Beiträge von DerFussel

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    bin kein Jurist.

    Bei alten Geräten, wie meiner XT500, gilt z.B. nach StVZO ein Mindestabstand der Blinker hinten von 240mm und vorne von 320mm.

    Bei der nineT sind es hinten 180mm und vorne 240mm.

    Mir kommt es so vor als gelte die StVZO nur für Fahrzeuge die vor Inkrafttreten der EU Richtlinie zugelassen wurden.

    Es gibt einen Stichtag - für ältere Fahrzeuge - wo noch andere Regelungen gelten. (glaube 1998)

    Wird Zeit, dass die StVZO abgeschafft wird - die die EG-Richtlinien und noch teile der StVZO blickt ja irgendwann keine Sau mehr durch.

    Nachtrag:

    mal eben gegoogelt:

    Rückleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler (§ 53)
    Motorräder müssen mindestens eine Rückleuchte haben.
    Wenn zwei Rückleuchten angebracht werden, muss dieses symmetrisch zur Mittelachse erfolgen.
    Die Rückleuchten müssen mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahn angebracht
    werden.
    Motorräder (ab Erstzulassung 01.01.1988) müssen mindestens und dürfen höchstens eine rote
    Bremsleuchte haben. (Nach EG-Richtlinien sind 2 Bremsleuchten erlaubt.)
    Die Bremsleuchten müssen mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahn angebracht
    werden.
    Das Bremslicht muss nur bei Betätigung der Fußbremse leuchten, sollte es aber auch aus
    Sicherheitsgründen bei der Handbremse.
    Motorräder müssen mindestens einen roten Rückstrahler haben. Die maximale Höhe in der dieser
    angebracht werden darf beträgt 900 mm. Der Rückstrahler darf nicht dreieckig sein.

    Die 2 Monate hole ich mir auch, mindestens.
    Ich finde das 2-jährige Intervallsystem als viel zu kurz, und bin davon überzeugt das es mehr dem Taschenfüllen der Prüforganisationen dient als der Verkehrssicherheit.
    Kein Wunder bei dem Lobbyeismus, folgt der Gesetzgeber doch immer den Empfehlungen der Organisation die davon leben.
    Eine Ausrede, oder gar eine Nachfrage Frage des Prüfers, gab es im übrigen bisher noch nie.

    Es ist eben nicht jeder so "vorbildlich" und hält die Fahrzeuge in Schuss, wie wir nineT Fahrer ;)

    Nö, da bin ich ganz Ökonom. Das würde ich jetzt gerne genau wissen um dann im Frühjahr entsprechend selbstbewusst beim TÜV aufzumarschieren wenn es ans Bezahlen geht.

    Also nach kurzer Recherche im Netz (TÜV Nord z.B.)

    Beispiel:

    HU außerhalb Saisonzeitraum (03-10) wäre fällig 11/21, dann darf man regulär und entspannt im März hin.

    HU fällig 10/21 bei Saisonzeitraum 03-10, dann ist diese ja im Saisonzeitraum fällig und man ist im März drüber, also kann und wird bestimmt die höhere Gebühr erhoben werden - wobei es hier natürlich je nach Prüfstelle auch anders gehandhabt werden kann.

    Wenn das nächste mal bei mir jemand von DEKRA etc aufschlägt, frage ich gerne mal direkt nach.

    Für die Saisonkennzeichenfahrer ist vielleicht interessant zu wissen das wenn man z.B. TÜV im Oktober hat, das Fahrzeug dann aber bis März stilgelegt ist, (Saisonkennzeichen 03/10) und man erst im darauffolgenden April zur HU fährt, nicht überzieht, da das Fahrzeug in diesen Monaten nicht zugelassen war. So kann man ohne Mehrkosten und Verwarngeld zu riskieren 6 Monate mehr rausholen.

    Ohne eine Grundsatzdiskussion anfangen zu wollen - aber bist du dir da sicher?

    Außerhalb des Saisonzeitraumes kann der "Verstoß wegen abgelaufener HU" nicht geahndet bzw. verfolgt werden - aber ich glaube gehört zu haben, dass das "erhöhte" Prüfungsentgelt dennoch berechnet wird, wenn man zu Saisonbeginn dann vorfährt.

    Wobei die 15-25 Euro höchstwahrscheinlich gerne in Kauf genommen werden - für einige Monat mehr HU. ;)

    Zu Deinem ersten Satz:
    "Wer die Frist künftig um mehr als zwei Monate überzieht, muss deshalb zwingend eine Ergänzungsuntersuchung durchführen lassen. Das erfordert einen größeren Aufwand, und kostet daher auch mehr Geld: Der Kunde muss das 1,2-fache der üblichen Gebühr berappen."1)

    Aussage eines GTÜ-Prüfers neulich bei mir: "Blödsinn, aber wir müssen die Gebühr halt kassieren"

    Zu Deinem zweiten Satz:
    Diese Aussage halte ich für Fake-News.

    Leider erlebe ich es in meinem beruflichen Alltag fast permanent, viele denken sich "ach, 2 Monate DARF ich doch überziehen" und bla bla bla und man erlebt die tollsten Ausreden, wieso - weshalb und warum man denn nicht rechtzeitig zur HU vorstellig war.

    Die Gutachter sind seit geraumer Zeit tatsächlich dazu "verpflichtet" ein erhöhtes Prüfungsentgelt zu nehmen.

    Ich finde es gut so, gibt genug Hohlköpfe die bewusst überziehen mit teils erschreckend, verkehrsunsicheren Fahrzeugen.

    Hatte zur Inspektion eine Euro5 als Leihmaschine - klar klingt die blöd nach dem Kaltstart - aber auch danach ist ja keine wirkliche Besserung? :ablachen

    Ich weiß es gibt geteilte Meinungen wegen Lautstärke etc..aber ich war heilfroh, die E5 wieder los zu sein ;)

    Ja - Preis ist attraktiv - 108,25 € netto - ACHTUNG > kein EG- oder ECE-Prüfzeichen mit Prüfnummer, obwohl der Anbieter LEDPERF mit "zugelassen" wirbt. Zu dem Preis habe ich das aber so erwartet.

    Auf der Seite hätte ja nur der Scheinwerfer Type 1 eine Zulassung, bei allen anderen Ausführungen steht nichts von Zulässigkeit.