Hallo an alle Motorrad-Enthusiasten
Zunächst einmal zur Info : Ich bin der neue und habe mich überhaupt zum allerersten Mal in einem Forum angemeldet... und das mit meinen 24 Jahren ;b
Also bitte nicht beschweren,dass ich die Verhaltensregeln für Foren noch nicht so genau wie unsre Profis ausübe :b
Üblicher Spruch : SuFu genutzt und keinen Treffer gelandet.
Allerdings habe ich dennoch eine Frage , die mir schwer in der Seele brennt.
Vor kurzem habe ich mir eine R Ninet Scrambler zugelegt ( Baujahr 2018 , BMW-Typschlüssel : K023).
Dummerweise bin ich im Laufe meiner Recherche auch auf Firma Wunderlich gestoßen und habe mir selbstverständlich noch diverse Zubehörteile bestellt. Unteranderem einen Kennzeichenhalter,welcher über dem Kardan sitzt und den Heckumbau Sixdays 2 (option mit eingelassenem Bullseye-Bremslicht) inklusive Adapter für demontierten Soziusrahmen.
Im Normalfall sind ja sämtliche Zubehörteile wie Blinker o.Ä. E-Geprüft bzw. liegen ABE's oder gar Teilegutachten vor.
Allerdings scheint das bei dem Heckumbau nicht der Fall zu sein.
Also kurzerhand mit dem Kundendienst in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob denn im Paket eventuell eine ABE o.Ä.
beiliegt.
Antwort: Für diesen Heckumbau ist keine ABE notwendig.
????
Das hat mich stutzig gemacht.
Und auf diese Frage habe ich bisher keine Antwort gefunden.
Auf welcher Grundlage beruht denn die Aussage, dass gerade für diesen Heckumbau keine ABE nötig sei?
Schließlich möchte man ja Diskussionen mit der Rennleitung präventiv entgegenwirken.
Ich bin KfZ-rechtlicher Laie. Von daher richte ich die Frage an euch. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?