das kann sein das man selber nicht herumschrauben darf. Somit kann die Gewährleistung erlöschen.
Aber da ist ja noch die Kulanz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
- Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
- Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
- Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwerben, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufen Sie hingegen von einem Gebrauchthändler, haben Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung.
- Unter Kulanz versteht man ein Entgegenkommen eines Verkäufers bei auftretenden Mängeln nach Ablauf einer Gewährleistungs- / Garantiezeit. Sie umfasst meist die Beteiligung an weiteren Nachbesserungen (Reparaturen) – in seltenen Fällen auch die vollständige Übernahme derartiger Kosten.
bei BMW gibt es keine Garantie... aber die Kulanz wird sehr großzügig gehandhabt wenn alle Serviceintervale eingehalten wurden...