Lenkerhöhungen Wunderlich + Rizoma kombiniert / keine ABE

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  • Hi,

    Frank und René haben die Lenkerhöhungen von Wunderlich und Rizoma kombiniert. Also die 2 cm Höherlegung von Wunderlich, und die von Rizoma angebotene 1 cm Höherlegung und 3 cm näher zum Fahrer. Das klingt gut für mich. Jetzt sagt meine Werkstatt, dass sie davon abraten, da dann meine Betriebserlaubnis hinfällig und ich letztlich ohne Versicherungsschutz unterwegs wäre.

    Argumentation: Die Teile haben zwar für sich eine ABE, aber immer nur in Verbindung mit dem Original. Es sei nicht zulässig mehrere ABE geprüfte Teile miteinander zu kombinieren.

    Was haltet Ihr davon?

    Hat jemand einen solchen Umbau schon vorgenommen und auch eingetragen bekommen?

    Mich interessiert der rechtliche/ juristische Aspekt.

    Also nicht ob das "sinnvoll" ist, oder "warum man sowas tut" ;)

    Gruß und Dank in die Runde

    Für die dies interessiert eine kurze Vorstellung:

    Hatte in den Jahren zuvor eine alte R80G/S und eine R75/6 mit einem eher Bonanza typischen Lenker. Alles sehr bequem. Auf die Urban bin ich umgestiegen, da ich 1. auf luftgekühlte Boxer stehe und sie 2. mehr Sicherheit bietet. Mit dem Lenker bin ich eigentlich ganz zufrieden, auch wenn meine Handgelenke schon entspannter am Lenker lagen. Die Kombi Wunderlich Erhöhung + HP2 Lenker wären die Alternative.

  • Ich war beim TÜV und habe die Kombi BMW Distanzstücke mit Rizoma Klemmen nachgefragt.

    Aussage TÜV => "das sollte gehen".

    Vielleicht tut sich dein TÜV mit den BMW Distanzstücken ja leichter...?

    Mein Tip, frag die TÜV Menschen vorher und dann gehst du kein Risiko ein.

    Gruß

    Michael

  • Ich habe die Wunderlich Lenkererhöhung mit 20mm und eine Rizoma Dragbar.

    Die Dragbar hat ein Teilegutachten und die Erhöhungen eine ABE.

    Das Teilegutachten gilt für die Originalhalterung und die ABE für den Originalen Lenker.

    Also geht man zum TÜV und der trägt es dann ein.

    Gruß Sven

  • Mit den ABE‘s, Gutachten etc. zum TÜV. Der Ingenieur da kann (und wird sehr wahrscheinlich auch) das eintragen.

    Nur Dekra und GTÜ dürfen das meines Wissens nach (in den alten Bundesländern) nicht.

    Gruß

  • Ich habe ja beide Erhöhungen am Lenker verbaut.

    Jetzt im Februar kommt noch die 70 mm Erhöhung des Fahrwerks von Wilbers dazu.

    Ich muss in diesem Jahr eh zum TÜV, da werde ich mal ausloten, ob man das eintragen kann.

    Ich habe mir die Konstruktion der Lenkererhöhungen auch mit meinem technischen Verstand angeschaut und versucht, die neuen Hebelverhältnisse einzuschätzen.

    Die Erhöhung von Wunderlich besitzt ja ihre eigenen, längeren Schrauben zur Brücke. Für die Rizoma Erhöhung werden die forderten und eigentlichen Halteschrauben nicht angetastet! Lediglich die hinteren, kürzeren Schrauben greifen in die zusätzliche Erhöhung, die dann zur Befestigung auch nochmal die originalen Schrauben von BMW verwendet. Das macht mir einen gesunden Eindruck.