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  • Und was ist mit dem Leistungsverlust? Merkt man was?

    Der Gegendruck im Auspuffsystem ist nun natürlich ein anderer, wie die BMW-Ingenieure es ursprünglich (und optimalerweise) vorgesehen hatten.

    Ich habe keinen Prüfstand, subjektiv habe ich aber nicht das Gefühl das sich was verändert hat.

  • Den Polizisten möchte ich sehen der dir das Moped still legt weil du es leiser gemacht hast :ablachen

    Der freundliche Versicherer wird dir im Falle eines Unfalls (vorausgesetzt es fällt auf) ganz sicher die Deckung des Schadens verweigern.....und dann ist der Ofen aus!:geschockt Das kann echt ins Auge gehen.

    Soviel Risiko für weniger Sound.....:weia

    Ne, danke, da fahre ich lieber gesetzeskonform, freue mich über einen greifenden Versicherungsschutz und zur Belohnung habe ich noch nen schönen Originalsound.

  • ... die Deckung des Schadens verweigern....

    Das wird ja von manchem kolportiert. Gibt es dafür einen Passus in deinen Versicherungsbedingungen oder kennst du ein entsprechendes Gerichtsurteil?

    Bei meiner Versicherung ist dies nicht der Fall und ein entsprechendes Urteil habe ich nicht gefunden.

  • Klingt nach der typisch deutschen Angstmache.

    Kann jemand belegen, dass eine Versicherung die Leistung verweigert hat, weil durch einen Umbau die ABE erloschen ist und die Unfallursache NICHT durch den Umbau verursacht wurde?

    Wenn also der Unfall auch ohne den Umbau genau so passiert wäre?

    So ein ESD ist ein wunderschönes Beispiel dafür. Oder zu kleine Spiegel.

    „Bevor ich mich darüber aufrege, ist es mir lieber egal.“ (nach einem von mir sehr geschätzten Kollegen)

    PS: Es gibt Ausnahmen.

  • Mir reicht das hier völlig (besonders Punkt 2 und 4 sind interessant):

    Erlöschen der Betriebserlaubnis


    Wer zu unbedarft mit Änderungen an seinem Kfz umgeht, riskiert schnell das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein gesamtes Fahrzeug. Welche Um- und Anbauten dazu führen können, und welche Folgen eine erloschene ABE hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.

    Welche Sachverhalte führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)?

    Es gibt mehrere Umstände, die zum Erlöschen der ABE Ihres Fahrzeugs führen können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 StVZO wieder. Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist.

    • die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert (z. B. Pkw als Wohnmobil ausbauen, Kombi zu Klein-LKW umfunktionieren)
    • es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
    • durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
    • Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
    • Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen

    Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis: diese Konsequenzen drohen

    Das Fahren auf öffentlichen Straßen mit einem Fahrzeug ohne ABE stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Übrigen macht es in aller Regel keinen Unterschied, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist, oder ob Sie sie verloren haben. Meist wird das Fahren ohne ABE mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Entstand durch dieses Verhalten eine Gefährdung des Verkehrs, sind ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg die Konsequenz. Bei Lastkraftwagen oder Omnibussen ohne ABE sind die Strafen noch deutlich höher.

    Ferner haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie ohne Betriebserlaubnis fahren. Dies kann noch wesentlich weitreichendere (finanzielle) Folgen nach sich ziehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von lutzepc (12. Juni 2019 um 15:08)

  • Na, funktioniert doch.

    Und das ganze ohne Paragraph. ;)

    „Bevor ich mich darüber aufrege, ist es mir lieber egal.“ (nach einem von mir sehr geschätzten Kollegen)

    PS: Es gibt Ausnahmen.

  • Ich hör' schon den Richter:

    "Hätten Sie den Auspuff original gelassen und kräftig getrötet, hätte der blinde, Handytippende Linksabbieger sie auch gehört und nicht über den Haufen gefahren - daher selbst Schuld" :lehrer:finger

    Ich seh' schon E6 kommen - mit dB-Untergrenzen :lachen

    Klingt alles witzig, aber nach meinen letzten Erfahrungen mit Versicherungen sind die dankbar für jede noch so windige Möglichkeit, sich vor einer Zahlung zu drücken. Und dass man in D auch oft einen Richter findet, der Urteile auch mal gerne gegen den gesunden Menschenversand spricht, ist auch nix Neues.

    Es würde mich also nicht wundern, wenn irgendwann mal der kausale Zusammenhang "zu leise => selbst schuld" auf den Tisch käme.

    Was ein neues Licht auf die Elektromobile wirft:brauen - naja - so neu ist es nun doch nicht.

  • Bitte nicht falsch verstehen, es ist ja alles richtig, was oben über das Erlöschen der ABE steht.

    Nur muss halt jeder selbst entscheiden, wie er die angedrohten Konsequenzen bewertet.

    „Bevor ich mich darüber aufrege, ist es mir lieber egal.“ (nach einem von mir sehr geschätzten Kollegen)

    PS: Es gibt Ausnahmen.

  • Das ist in der Darstellung der "Konsequenzen" nur das weiter Kolportieren von unbelegten Aussagen.

    Eine belastbare Quelle für diese Legende ist es leider nicht.


    Also weitermachen und fürchtet euch nicht.

    Das meinst du wirklich ernst, kleiner Revoluzzer? :ablachen

    Also mach was du willst, aber jammere nachher nicht wenn's schief geht, und bloß nicht hier im Forum!

  • Natürlich ist alles verboten was Spaß macht.

    Da kann man versuchen das Kleingedruckte in den Versicherungsunterlagen zu studieren oder einfach die Unfallaufnahme des lokalen Krankenhauses besuchen. Problem: Das erste schützt vor dem zweiten nicht. Von daher sollten alle Einzelrisiken zum Thema Motorrad richtig abgewogen werden um eine rationale Entscheidung treffen zu können. Ein zu leiser Auspuff könnte eventuell dann das kleinste Problem sein, es sei denn, man wird im Strassenverkehr überhört und danach noch überfahren.

  • Ich behaupte jetzt mal frech, wenn ich mit dem leiseren Auspuf zum TÜV fahre bekomme ich den Umbau ohne Probleme eingetragen.

    Aussage beim TÜV für einen Eigenbau war auch: Kein Problem wenn er nicht lauter ist als Orginal.