mit gültiger Betriebserlaubnis-LÄUFT-
Bist dir das so sicher? Der Ansaugtrakt ist ja auch "modifiziert"
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Bist dir das so sicher? Der Ansaugtrakt ist ja auch "modifiziert"
so, dann möchte ich hier auch mal meinen Senf dazu geben, weil hier doch einige "fast" richtige und einige falsche Aussagen durch den Raum schwirren.
ich habe zu den rechtlichen Dingen mal meinen Spezl (Polizei Motorradkontrollgruppe Oberbayern) befragt.
jegliche Veränderung am Auspuff führt zum Erlöschen der BE., egal ob man lauter oder leiser oder optisch was macht.
Vor Ort wird die Weiterfahrt untersagt werden, eine Sicherstellung des Fzges oder Vernichtung des Auspuffs gibt es NICHT.
Vor Ort den legalen Zustand wieder herbeiführen funktioniert nicht (Einbau des DB-Killers) die BE bleibt erloschen, es ergeht eine Meldung an die Zulassungsbehörde, die die Zulassung entzieht.
-Bei der Polizei kostet die OWI 180€, aber keinen Punkt in Flensburg.
eine Verdoppelung wegen "Vorsatz" ist nonsens, es gibt keine fahrlässige Manipulation am Auspuff.
-eine erneute TÜV-Vorführung ist notwendig, kostet 80€. Diese stellt den gesetzeskonformen Zustand fest.
-eine anschließende, erneute Zulassung kostet knapp 50€
Nun zur Versicherung:
-der Versicherungsschutz (Haftpflicht) erlischt nicht
-sollte es zu einem Unfall gekommen sein, wird der Halter auch nicht in Regreß genommen, es sein denn, die Manipulation wäre ursächlich für den Unfall. dürfte bei einem Auspuff schwer werden.
-die Versicherung kann, wenn ihr der Vorfall bekannt wird (im Regelfall wird er das nicht) zukünftig den Versicherungsnehmer aus dem Vertrag werfen. werden sie in der Regel aber nicht.
dann zu den Herstellern der Motorrädern:
-BMW /Ducati /KTM tricksen natürlich nicht, es ist kein Schlupfloch oder dergl. BMW erfüllt absolut gesetzestreu die gesetzlichen Vorschriften. nicht mehr und nicht weniger. Ob man persönlich das gut findet, ist irrelevant.
Ein Vergleich mit nicht zugelassener Software bei Diesel_PKW verbietet sich, diese ist nämlich illegal.
Ob der Gesetzgeber schlicht zu blöd war, eine Regelung zu erlassen, die ein Motorrad über den gesamten Drehzahlbereich lautstärkeverträglich hält, lasse ich dahingestellt.
D.h. mit einem manipulierten Auspuff kommen Kosten von insgesamt ca 300-350€ auf den Fahrer zu, bis die Strafe bezahlt und der legale Zustand wieder hergestellt ist.
Alles anzeigenso, dann möchte ich hier auch mal meinen Senf dazu geben, weil hier doch einige "fast" richtige und einige falsche Aussagen durch den Raum schwirren.
ich habe zu den rechtlichen Dingen mal meinen Spezl (Polizei Motorradkontrollgruppe Oberbayern) befragt.
jegliche Veränderung am Auspuff führt zum Erlöschen der BE., egal ob man lauter oder leiser oder optisch was macht.
Vor Ort wird die Weiterfahrt untersagt werden, eine Sicherstellung des Fzges oder Vernichtung des Auspuffs gibt es NICHT.
Vor Ort den legalen Zustand wieder herbeiführen funktioniert nicht (Einbau des DB-Killers) die BE bleibt erloschen, es ergeht eine Meldung an die Zulassungsbehörde, die die Zulassung entzieht.
-Bei der Polizei kostet die OWI 180€, aber keinen Punkt in Flensburg.
eine Verdoppelung wegen "Vorsatz" ist nonsens, es gibt keine fahrlässige Manipulation am Auspuff.
-eine erneute TÜV-Vorführung ist notwendig, kostet 80€. Diese stellt den gesetzeskonformen Zustand fest.
-eine anschließende, erneute Zulassung kostet knapp 50€
Nun zur Versicherung:
-der Versicherungsschutz (Haftpflicht) erlischt nicht
-sollte es zu einem Unfall gekommen sein, wird der Halter auch nicht in Regreß genommen, es sein denn, die Manipulation wäre ursächlich für den Unfall. dürfte bei einem Auspuff schwer werden.
-die Versicherung kann, wenn ihr der Vorfall bekannt wird (im Regelfall wird er das nicht) zukünftig den Versicherungsnehmer aus dem Vertrag werfen. werden sie in der Regel aber nicht.
dann zu den Herstellern der Motorrädern:
-BMW /Ducati /KTM tricksen natürlich nicht, es ist kein Schlupfloch oder dergl. BMW erfüllt absolut gesetzestreu die gesetzlichen Vorschriften. nicht mehr und nicht weniger. Ob man persönlich das gut findet, ist irrelevant.
Ein Vergleich mit nicht zugelassener Software bei Diesel_PKW verbietet sich, diese ist nämlich illegal.
Ob der Gesetzgeber schlicht zu blöd war, eine Regelung zu erlassen, die ein Motorrad über den gesamten Drehzahlbereich lautstärkeverträglich hält, lasse ich dahingestellt.
D.h. mit einem manipulierten Auspuff kommen Kosten von insgesamt ca 300-350€ auf den Fahrer zu, bis die Strafe bezahlt und der legale Zustand wieder hergestellt ist.
Genau so ist es
so, dann möchte ich hier auch mal meinen Senf dazu geben, weil hier doch einige "fast" richtige und einige falsche Aussagen durch den Raum schwirren.
Frag mich gerade, ob Du jetzt die Anzahl der falschen oder richtigen Aussagen erhöht hast.
Nur ein Beispiel: Hab bei meinem Schnitzer die schwarze Farbe abgekratzt. Somit optische Veränderung. Vorsätzlich. BE erloschen?
Zweifel...
Frag mich gerade, ob Du jetzt die Anzahl der falschen oder richtigen Aussagen erhöht hast.
Nur ein Beispiel: Hab bei meinem Schnitzer die schwarze Farbe abgekratzt. Somit optische Veränderung. Vorsätzlich. BE erloschen?
Zweifel...
Wenn in der BE schwarz drin steht dann JA
Frag mich gerade, ob Du jetzt die Anzahl der falschen oder richtigen Aussagen erhöht hast.
Nur ein Beispiel: Hab bei meinem Schnitzer die schwarze Farbe abgekratzt. Somit optische Veränderung. Vorsätzlich. BE erloschen?
Zweifel...
Ah ein Erbsenzähler
mit optischer Veränderung war natürlich etwas gemeint, das nicht direkt auf die Lautstärke Einfluß hat, aber technisch eine Veränderung ist.
Einen Auspuff schwarz lackieren ist natürlich erlaubt und bevor du wieder "Einspruch" sagst, natürlich darfst du auch am schwarzen Auspuff die Farbe abkratzen.(gilt aber auch für jede andere Farbe)
wenn du noch was wissen willst, frag ruhig
Muss ich mal nachlesen
Ach ja, die Begrifflichkeit „Trickserei“ halte ich durchaus angebracht.
Auch wenn es gesetzeskonform ist, dient die Klappe einzig und allein zur „Soundoptimierung“.
Mancher Sportwagenhersteller hat dieses Loch bereits vor Jahrzehnten entdeckt und genutzt.
Viele haben nachgezogen.
Der Gesetzgeber hat es trotz mehrmaliger Androhung nicht geschafft dieses schwarze Loch zu schließen...
Ah ein Erbsenzähler
mit optischer Veränderung war natürlich etwas gemeint, das nicht direkt auf die Lautstärke Einfluß hat, aber technisch eine Veränderung ist.
Einen Auspuff schwarz lackieren ist natürlich erlaubt und bevor du wieder "Einspruch" sagst, natürlich darfst du auch am schwarzen Auspuff die Farbe abkratzen.(gilt aber auch für jede andere Farbe)
wenn du noch was wissen willst, frag ruhig
Ja, da hätte ich noch eine.
Was ist eine optische Veränderung ohne Einfluss auf die Lautstärke?
PS Die Erbsenzählerei hast doch Du mit Auflistung aller Erbsen, äh Punkte erst entfacht
Ach ja, die Begrifflichkeit „Trickserei“ halte ich durchaus angebracht.
Auch wenn es gesetzeskonform ist, dient die Klappe einzig und allein zur „Soundoptimierung“.
Wenn ein Hersteller die rechtlichen Vorgaben einhält, dann nennt man das „gesetzeskonform“. Was ist daran eigentlich so schwer??.
Ob mir einGesetz gefällt oder nach meiner subjektiven Meinung Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.
Außerdem steht es jedem frei, sich das Motorrad zu kaufen, welches einem gefällt. Wem die 9t zu laut ist, der hat doch jede Menge Alternativen.
Mich erinnert das Gejammer über die Lautstärke der 9t an Leute, die sich ein Haus am Flughafen kaufen und dann über den Fluglärm meckern...
PS Die Erbsenzählerei hast doch Du mit Auflistung aller Erbsen, äh Punkte erst entfacht
Die Auflistung diente nur der Klarstellung der teilweise haarsträubenden Antworten hier.
Optische Veränderung kann z.b. eine Verkürzung der Anlage vor dem Endtopf sein, damit es nicht mehr nach Kanonenrohr aussieht. oder das Verändern und Abbauen von Endkappen und Hüllen.
[...]jegliche Veränderung am Auspuff führt zum Erlöschen der BE., egal ob man lauter oder leiser oder optisch was macht.
Vor Ort wird die Weiterfahrt untersagt werden, eine Sicherstellung des Fzges oder Vernichtung des Auspuffs gibt es NICHT.
[...]
Anders bei Kontrolle am Moped neben mir miterlebt....
Nach dem Tanz um das goldene Kalb haben die Streifenhörnchen die Weiterfahrt untersagt. Nach Hinweis das der Auspuff gesetzeskonform ist und das Einspruch eingelegt werden würde, wurde der Auspuff für ein Gutachten sichergestellt/abgebaut. Das Moped wurden per ADAC auf Kosten des Eigentümers nach Hause gebracht.
Anders bei Kontrolle am Moped neben mir miterlebt....
Nach dem Tanz um das goldene Kalb haben die Streifenhörnchen die Weiterfahrt untersagt. Nach Hinweis das der Auspuff gesetzeskonform ist und das Einspruch eingelegt werden würde, wurde der Auspuff für ein Gutachten sichergestellt/abgebaut. Das Moped wurden per ADAC auf Kosten des Eigentümers nach Hause gebracht.
ja ist doch richtig. wenn es Zweifel gibt, die vor Ort nicht ausgeräumt werden können, dann wird der Auspuff abgebaut. Sollte der Auspuff tatsächlich legal gewesen sein, trägt die Staatskasse die TÜV-Kosten, die Abschleppkosten und den Nutzungsausfall und der Nutzer bekommt den Auspuff zurück .
Ich bezweifel trotzdem das irgend jemand ein Motorrad wegen einem zu leisen Auspuff stilllegt.
Wenn ja einfach das ZDF anrufen die sollen wieder eine Biker Raser Doku drehen und den ganzen Einwohnern zeigen das zu leise Motorräder auch stillgelegt werden
Ich bezweifel trotzdem das irgend jemand ein Motorrad wegen einem zu leisen Auspuff stilllegt.
Naja, das Problem ist halt, dass jegliche Änderung der Abgasanlage geahndet wird. Egal ob lauter oder leiser.
Vielleicht hast Du Glück und wirst von einem motorradfahrenden, technisch versierten Polizeibeamten kontrolliert, der ein Auge zudrückt. Aber rechtlich gesehen ist die Abgasanlage unzulässig geändert.
Du darfst ja auch nicht einfach eine stärkere Bremse oder eine zusätzliche Bremse an Dein Motorrad bauen mit der Argumentation, dass Du damit den Bremsweg verkürzt.
Ist halt nicht legal sofern nicht vom einem Sachverständigen geprüft und eingetragen.
Danke für Deine Ausführungen, Markus! Aber diesbezüglich habe ich Zweifel, ohne zu behaupten, es besser zu wissen:
Vor Ort den legalen Zustand wieder herbeiführen funktioniert nicht (Einbau des DB-Killers) die BE bleibt erloschen, es ergeht eine Meldung an die Zulassungsbehörde, die die Zulassung entzieht.
Würde ja heißen, dass auch die Weiterfahrt untersagt würde, oder? Nun gibt es einige Videos, die das Gegenteil dokumentieren.
DB-Eater vor Ort wieder eingebaut und "gute Weiterfahrt".
Danke für Deine Ausführungen, Markus! Aber diesbezüglich habe ich Zweifel, ohne zu behaupten, es besser zu wissen:
Würde ja heißen, dass auch die Weiterfahrt untersagt würde, oder? Nun gibt es einige Videos, die das Gegenteil dokumentieren.
DB-Eater vor Ort wieder eingebaut und "gute Weiterfahrt".
Das entscheidet der Beamte vor Ort, vielleicht aus Unwissenheit. richtig ist es nicht.
"Gute Weiterfahrt" hieße ja auch, dass keine Anzeige erfolgt und diesen Ermessensspielraum (den es bei geringeren Delikten durchaus gibt) hat er bei der Anzeige eigentlich nicht.
Wäre ich der Betroffene würde ich mich allerdings auch nicht beschweren, wenn man mich fahren lassen würde.
Danke für Deine Ausführungen, Markus! Aber diesbezüglich habe ich Zweifel, ohne zu behaupten, es besser zu wissen:
Würde ja heißen, dass auch die Weiterfahrt untersagt würde, oder? Nun gibt es einige Videos, die das Gegenteil dokumentieren.
DB-Eater vor Ort wieder eingebaut und "gute Weiterfahrt".
Ich denke das ist dann wohl der "Ermessensspielrau" des Beamten
Wegen einer stärkeren Bremse meckert aber keiner rum, wo kein Kläger da kein Richter. Hingegen sind laute Motorräder vielen Menschen ein Dorn im Auge. Also viele Kläger viele Richter.
Ich bin fest davon überzeugt die Prüfenden Beamten würden es Begrüßen einen leisen Auspuff vorzufinden legal oder nicht. Es wird keine Stilllegung geben.
Nur meine Meinung
"Gute Weiterfahrt" hieße ja auch, dass keine Anzeige erfolgt
Das wollte ich damit nicht gesagt haben. Es geht darum, dass durch den Einbau der DB-Eaters der Zustand gemäß
BE wieder hergestellt wurde und somit kein Grund zur Hinderung an der Weiterfahrt besteht. Ein Knöllchen mag es trotzdem geben.
ich möchte keine Polizeibeamten, die Rechtsbrüche danach verfolgen, ob sie persönlich das Verhalten gut oder schlecht finden.