Beim Orginalrohr braucht man doch keine ABE...oder hab ich was versäumt...ich will die Orginaltröte von einer 15er an eine 18er Schrauben.
Nicht zu verwechseln sind die allgemeine BE für Fahrzeuge und die BE für Fahrzeugteile (i.d.R. Sonderzubehör).
Erstere wird duch die Zulassungsbescheinigung dokumentiert. Letztere durch den Wisch, den wir i.A. ABE nennen.
Erstere kann u.a. dann erlöschen, wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Beim Anbau
einer E3-Tröte an ein E4-Modell werden die im Zulassungsbescheid dokumentierten max. zulässigen Lärmemissionswerte
nicht mehr eingehalten. Ergo kann die BE erlöschen. Das zur Theorie. Ob es in der Praxis auf der Straße auffällt, ist eine andere Sache.