So gibt es für Vergehen im Zusammenhang mit einem zu lauten Auspuff oder einer fehlender ABE auch keinerlei Punkte mehr, nicht mal wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, sondern es wird maximal "nur" noch um einen finanzielle Zuwendung gebeten.
So nicht ganz richtig. Hängt vom Einzelfall ab.
Zitat aus dem Kradblatt:
"Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden."