Klappensteuerung

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  • Auch wenn ich es mir vielleicht nun verscherze, ich finde die RnineT hat sowohl als E3, als auch als E4, einen guten Klang und macht sich auch gut bemerkbar, im Rahmem des Erlaubten ... ;)

    Ganz meine Meinung! Mehr braucht`s für mich nicht, weniger aber auch nicht!

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Für mich wäre eine Lösung super die die Klappe im Ort geschlossen hält, weil ich nicht so auffallen will, aber den Sound überland möchte ich beibehalten.:rocker

    History: Honda MB8, Kawasaki GPZ 550, Suzuki GSXR 1100, Suzuki Bandit 600 N, Kawasaki Zephyr 750, BMW R nine T :rocker

  • So wie ich das lese, ist bei mir durchs Dorf di Klappe immer offen, denn ich fahre dann im 4. und nicht im 2. Gang

    Gruss Thomas

    4. Gang bedeutet aber auch niedrige Drehzahl und dadurch weniger Lärmemission ... dann passt das auch mit offener Klappe ... 50 - 60 km/h angenommen.

  • So wie ich das lese, ist bei mir durchs Dorf di Klappe immer offen, denn ich fahre dann im 4. und nicht im 2. Gang

    Gruss Thomas

    Nein, das wird in der Regel ganz einfach von der Geschwindigkeit abhängig gemacht und ganz egal welcher Gang eingelegt ist.

    Beim Porsche ( serienmäßige Klappenanlage ) schließt daher beispielsweise die Klappe ab 30 km / h und macht ab 70 km / h wieder auf.

    Und übrigens gleich eine der ersten Aussagen bei der Übergabe vom Porschemitarbeiter bei der Werksauslieferung in Zuffenhausen war :

    Wenn Sie sich technisch ein wenig auskennen und zu Hause angekommen sind dann gehen Sie doch bitte her und ziehen den Stecker ab, dann hat das Fahrzeug auch einen richtigen Klang.

    Das habe ich mir natürlich nicht zweimal sagen lassen und umgehend den Rat befolgt... :geht-klar


    Wobei man sieht wie "krank" die Regelung ist.

    Vor Kindergärten, Krankenhäusern und und Altersheimen, wo in der Regel 30 km / h vorgeschrieben ist, ist daher die Klappe oftmals noch offen, da es auch eine kleine Toleranz gibt und daher das jetzt nicht immer auf den Kilometer genau funktioniert.

    Auf der Durchfahrtsstraße wo man dann 50 km / h fahren darf ist die Klappe dann zu, das macht Sinn. :weia

  • Es erinnert doch sehr stark an die Dieselaffäre, wobei die Regelungen genau die Lücken lassen, die wir so lieben. Schon immer war es so, dass bei 2500 Umin der Krach rechtskonform war, aber wer fährt schon mit "Standgas", ausser die Goldwing, da sind das schon 110 km/h ? Nur so gab es diese EU-Zulassungen und die Realität hat nix damit gemeinsam. Aber das war beim Diesel genau so. Laborwerte mit Beschissfaktor.

    Trotzdem : wann öffnet und schliesst die Klappe denn nun ? Meine ist nurnleise, wenn sie noch kalt ist. Danach ist die fast nie zu, denke ich so nach Gehör ???

  • Bei meiner Scrambler scheint die Klappe bei etwas mehr als 50 aufzugehen - bei ca 35 geht sie wohl zu.

    Also Starten und Losfahren laut, wird's innerörtlich, leise.

    Wird's dann etwas zügiger, wieder lauter...

    Aber empirisch drauf geachtet habe ich noch nicht, meistens achte ich innerorts lieber auf die anderen netten Verkehrsteilnehmer. :cool

    Gruß aus HB

    .JP.

  • kann es nicht vor Ort in ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, wird es sichergestellt, weil Du ja nicht rechtskonform weiter fahren kannst. Ohne Betriebserlaubnis geht es halt nicht weiter.

    Bikergruss

    So ist leider unter Umständen die Realität, aber da darf sich dann aber auch keiner wundern, wenn die Rennleitung zur Lachnummer wird und man nur noch den Kopf schütteln kann.

    Jemand der von zwei Herren der Rennleitung mit einem geeichten Videofahrzeug wie in diesem Video der Fall live dabei erwischt wie er massiv die Geschwindigkeit überschreitet ( mit ja bekanntermaßen zum Teil verheerenden Folgen ) oder wie im zweiten Fall bei erlaubten 60 km / h mit 180 km / h unterwegs ist ( also dreimal so schnell wie erlaubt ), der darf in aller Ruhe die Fahrt fortsetzen und seinen Anwalt mit seiner Verteidgiung beauftragen...

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    Demjenigen, der aber "nur" seine Auspuffanlage optimiert hat und vielleicht nicht einmal durch verursachten Lärm aufgefallen ist, weil er meinetwegen ganz niedertourig unterwegs war, sondern lediglich in einen Kontrolle kommt, dem wird die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug stillgelegt.


    Genau anders herum müsste es doch aber sein um glaubwürdig zu bleiben und im Sinne der Verkehrssicherheit zu agieren.


    Denn wenn zwei Beamte mit meinem geeichten Videofahrzeug einen solchen Verstoß wie im Video feststellen, dann müssten sie doch einem solchen Fahrer ( oder Fahrerin ), wenn eh klar ist dass der Lappen weg ist, noch an Ort und Stelle den Führerschein weg nehmen und demjenigen die Weiterfahrt untersagen.

    Und wenn einer mit dem Moped zu laut unterwegs ist, egal ob legal ( aber mit hoher Drehzahl ) oder illegal, dann gehört ihm generell ein Ticket verpasst und bei einem "illegalen" Auspuff bei nächster Gelegenheit beim TÜV angeordnet werden, aber wenigstens eine Weiterfahrt erlaubt sein, sofern der Krach jetzt nicht jenseits von Gut und Böse ist.

    Und jetzt werden auch noch die Providafahrzeuge massiv abgebaut, bestimmt um die Beamten zukünftig dann für die Kontrolle von Auspuffanlagen einsetzen zu können... :weia

  • Es erinnert doch sehr stark an die Dieselaffäre, wobei die Regelungen genau die Lücken lassen, die wir so lieben. Schon immer war es so, dass bei 2500 Umin der Krach rechtskonform war, aber wer fährt schon mit "Standgas", ausser die Goldwing, da sind das schon 110 km/h ? Nur so gab es diese EU-Zulassungen und die Realität hat nix damit gemeinsam. Aber das war beim Diesel genau so. Laborwerte mit Beschissfaktor.

    Trotzdem : wann öffnet und schliesst die Klappe denn nun ? Meine ist nurnleise, wenn sie noch kalt ist. Danach ist die fast nie zu, denke ich so nach Gehör ???

    Das mit dem Kaltstart ist noch einmal eine andere Geschichte...

    Viele Hersteller wie beispielsweise AMG, Porsche oder Jaguar hatten die Klappensteuerung bewußt so programmiert, dass die Klappe beim Start offen war um beim Kaltstart bewußt möglichst viel Radau zu machen, weil das halt zum Image der Marke passt bzw. gepasst hat .

    Im Rahmen der ganzen Diskussionen in den letzten Monaten kam es aber zu einem Umdenken und die Herstellern haben das Verhalten der Klappensteuerung beim Kaltstart umprogrammiert.

    Betroffen waren davon aber nicht nur Neukunden, sondern je nach Hersteller wurde auch bei älteren Fahrzeugen im Rahmen der Inspektion zum Teil eine neue Software aufgespielt, was bei manchem Besitzer zu massiver Verwunderung und gleichzeitig zu massivem Ärger geführt hat.

    Beim Kaltstart gibt es aktuell noch keine Behördlichen Vorgaben und das handhabt jeder Hersteller wie er lustig ist.

    Wie jetzt genau die BMW Klappe ( bei der nineT ) programmiert ist kann ich nicht sagen, aber das müsste einem ja eigentlich ein Freundlicher mit etwas Sachverstand sagen können.

  • Ich glaube, Du vergleichst hier Mirabellen mit Weintrauben. Im Falle eine manipulierten Auspuffs liegt ein Verstoß gegen techn. Vorschriften vor.

    U.U. geht eine Gefährdung von dem Fahrzeug aus (ja, auch Lärmbelästigung wird als solche gewertet, da durch Lärm die Gesundheit gefährdet werden kann). Wenn die Manipulation nicht an Ort und Stelle behoben werden kann, besteht die Gefährdung weiterhin und die Weiterfahrt wird untersagt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat nichts mit dem Zustand des Fahrzeuges zu tun, sondern ist ein persönliches Fehlverhalten des Fahrers. Wenn Du schon solche Vergleiche ziehen willst, dann eher mit einer Trunkenfahrt. Wird diese festgestellt, bleibt das Fahrzeug aufgrund der daraus resultierenden Gefährdung anderer auch stehen.

    Im Übrigen können die Beamten den Führerschein auch an Ort u. Stelle konfiszieren, wenn sie festellen, dass bei Weiterfahrt eine enorme Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen würde.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Wie jetzt genau die BMW Klappe ( bei der nineT ) programmiert ist kann ich nicht sagen, aber das müsste einem ja eigentlich ein Freundlicher mit etwas Sachverstand sagen können.

    Diese Frage hatte ich einmal gestellt. Angeblich Drehzahl - und Lastabhängig. Und übrigens nicht zur Regulierung der Geräuschemmision

    sondern zur drehzahlabhängigen Optimierung des Drehmoments. Naja!

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Diese Frage hatte ich einmal gestellt. Angeblich Drehzahl - und Lastabhängig. Und übrigens nicht zur Regulierung der Geräuschemmision

    sondern zur drehzahlabhängigen Optimierung des Drehmoments. Naja!

    Der Jung hat entweder keiner Ahnung oder Dich verarscht und zwar nach Strich und Faden... :weia

  • Ich glaube, Du vergleichst hier Mirabellen mit Weintrauben. Im Falle eine manipulierten Auspuffs liegt ein Verstoß gegen techn. Vorschriften vor.

    U.U. geht eine Gefährdung von dem Fahrzeug aus (ja, auch Lärmbelästigung wird als solche gewertet, da durch Lärm die Gesundheit gefährdet werden kann). Wenn die Manipulation nicht an Ort und Stelle behoben werden kann, besteht die Gefährdung weiterhin und die Weiterfahrt wird untersagt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat nichts mit dem Zustand des Fahrzeuges zu tun, sondern ist ein persönliches Fehlverhalten des Fahrers. Wenn Du schon solche Vergleiche ziehen willst, dann eher mit einer Trunkenfahrt. Wird diese festgestellt, bleibt das Fahrzeug aufgrund der daraus resultierenden Gefährdung anderer auch stehen.

    Im Übrigen können die Beamten den Führerschein auch an Ort u. Stelle konfiszieren, wenn sie festellen, dass bei Weiterfahrt eine enorme Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen würde.

    Ein Gefährdung kann ich nicht erkennen und auch die neue Bußgeldregelung sieht das so.

    So gibt es für Vergehen im Zusammenhang mit einem zu lauten Auspuff oder einer fehlender ABE auch keinerlei Punkte mehr, nicht mal wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, sondern es wird maximal "nur" noch um einen finanzielle Zuwendung gebeten.

    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hingegen schaut es völlig zu recht ganz anders aus, da ist von ner Menge Punkte bis hin zum Fahrverbot alles möglich.